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	<title>nowa.de &#187; abmahnung</title>
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		<title>Abmahngefahr über Internet-Foren</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 21:16:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus der Branche]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach diversen Berichten häufen sich gerade in der letzten Zeit anwaltliche Abmahnungen gegen Networker, die sich in diversen Internetforen negativ über Mitbewerber äussern. Leider hat sich in verschiedenen Foren schon seit längerer Zeit die Unsitte eingebürgert, das eigene Geschäft in besserem Licht erscheinen zu lassen, indem man Mitbewerberunternehmen unangemessen kritisiert. Einige Personen treten dabei regelrechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft size-full wp-image-1134" title="abmahn150" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2010/07/abmahn150.jpg" alt="" width="150" height="128" />Nach diversen Berichten häufen sich gerade in der letzten Zeit anwaltliche Abmahnungen gegen Networker, die sich in diversen Internetforen negativ über Mitbewerber äussern. Leider hat sich in verschiedenen Foren schon seit längerer Zeit die Unsitte eingebürgert, das eigene Geschäft in besserem Licht erscheinen zu lassen, indem man Mitbewerberunternehmen unangemessen kritisiert. Einige Personen treten dabei regelrechte Schlammschlachten los und Andere lassen sich gern auch mal dazu hinreissen, ungeachtet der drohenden Repressalien mit einzustimmen.<span id="more-1133"></span> Dies wird dann jedoch nicht nur unangenehme, sondern kann auch recht kostspielige Folgen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der beste Rat ist hier, sich an Schlammschlachten, Schmähkritiken, Unterstellungen und ähnlichem keinesfalls zu beteiligen. Zum Einen werfen andauernde Schlammschlachten ein unangenehmes Bild auf die gesamte Network Marketing Branche und zum Anderen denken die meisten Forenuser nicht daran, dass sie sich als Networker und selbständige Unternehmer selbstverständlich in einem Wettbewerbsverhältnis gegenüber anderen Networkern und MLM-Unternehmen befinden und hier natürlich das Wettbewerbsrecht greift. Angriffe von Unternehmern gegen Mitbewerber sind als unlauterer Wettbewerb rechtswidrig und angegriffene Personen und Unternehmen haben gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung. Allzu kritische Meinungsäusserungen gegen Mitbewerber aus einem Wettbewerbsverhältnis heraus bergen also immer die Gefahr rechtlicher Konsequenzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gefahren können auch daraus entstehen, wenn man einfach nur mit einstimmt und mitmacht, wo Andere bereits vorausgeprescht sind. Was Andere vormachen muss man noch lange nicht übernehmen. Gefährlich sind auch die in manchen Foren vertretenen &#8220;Scharfmacher&#8221;, die selbst unter anonymen Nicks posten oder falsche Angaben in ihren Userprofilen eingetragen haben, denen also selbst kaum Risiken drohen. Zahlen muss am Ende immer, wer greifbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn alle User der Foren ein paar Grundregeln beherzigen würden, gäbe es viele Probleme gar nicht:</p>
<p style="text-align: justify;">- Beteiligen Sie sich nicht an Schlammschlachten<br />
- Unterlassen Sie unangemessene Kritik an Mitbewerbern<br />
- Lassen Sie sich nicht in Dispute mit hineinziehen<br />
- Greifen Sie niemand an</p>
<p style="text-align: justify;">Die eigentliche Aufgabe, sich über Arbeitsweisen oder mit Tipps und Tricks auszutauschen oder einfach nur nette Kontakte zu finden, erfüllen viele Foren leider schon lange nicht mehr. Hier sollte wirklich einmal ein Weg &#8220;back to the roots&#8221; beschritten werden. Nichts ist so überflüssig wie das dauernde &#8220;Hauen und Stechen&#8221; in den Foren, das keinerlei Nutzen bringt, aber grossen Schaden anrichtet, bei dem auch Menschen auf der Strecke bleiben.</p>
<p>© 07.2010 Norbert Warnke für <a href="http://mlm-network.biz/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=929&amp;Itemid=1">mlm-network.biz</a></p>
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</p>
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		<title>Abmahnung per eMail</title>
		<link>http://nowa.de/artikel/verschiedenes/abmahnung-per-email/</link>
		<comments>http://nowa.de/artikel/verschiedenes/abmahnung-per-email/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 22:55:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (312 O 142/09) sind Abmahnungen auch per eMail möglich und gelten auch dann als zugegangen, wenn etwa durch Spamfilter oder Firewall die eMail den Abgemahnten nicht erreicht hat. Das Risiko eines Verlustes liegt nach Auffassung des Gerichts allein beim Abgemahnten. Ob Urteil oder nicht, es sollte so oder so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft" title="Abmahnung auch per eMail" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2010/02/monirecht.jpg" alt="" width="150" height="122" />Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (312 O 142/09) sind Abmahnungen auch per eMail möglich und gelten auch dann als zugegangen, wenn etwa durch Spamfilter oder Firewall die eMail den Abgemahnten nicht erreicht hat. Das Risiko eines Verlustes liegt nach Auffassung des Gerichts allein beim Abgemahnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob Urteil oder nicht, es sollte so oder so jeder Empfänger einer Abmahnung per eMail diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch ohne dieses Urteil wäre die Alternative nach Fristverstreichung möglicherweise die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung nebst Klageeinreichung<span id="more-1061"></span>, was in jedem Fall zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Für die Einreichung einer Klage ist eine vorherige Abmahnung nicht zwingend erforderlich, so dass es auch nicht darauf ankäme, diese erhalten zu haben oder nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Rolle spielt das Urteil allerdings hinsichtlich der Verpflichtung, dem Abmahner die Kosten der Abmahnung zu ersetzen. So wird die Nichtbeachtung einer durch eMail zugestellten Abmahnung nach diesem Urteil in jedem Fall teurer, vorausgesetzt die Abmahnung ist rechtmässig ergangen. Rechtspflichten oder Ansprüche selbst berührt das Urteil hingegen nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen und auf Rechtmässigkeit überprüft werden. Meist ist es besser, darauf zu reagieren und im Ernstfall empfiehlt sich schon wegen meist knapper Fristen eine umgehende rechtliche Beratung.</p>
<p>© 02.2010 Norbert Warnke für mlm-network.biz</p>
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		<title>Abmahnfalle Homepage</title>
		<link>http://nowa.de/fachartikel/rechtliches/abmahnfalle-homepage/</link>
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		<pubDate>Sat, 26 Apr 2008 18:03:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Warnke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsicht Risiko!]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[homepage]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele im Internet tätige Unternehmer, Onlinehändler oder sogar Betreiber einer privaten Homepage haben bereits die unangenehme Erfahrung machen müssen, aufgrund eines Verstosses kostenpflichtig abgemahnt zu werden, dessen man sich vorher zumeist nicht einmal bewusst war. Eine kleine Auswahl häufiger Abmahnursachen stellen wir hier einfach mal zusammen: 1. Ein Impressum ist Pflicht auf jeder kommerziellen Homepage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele im Internet tätige Unternehmer, Onlinehändler oder sogar Betreiber einer privaten Homepage haben bereits die unangenehme Erfahrung machen müssen, aufgrund eines Verstosses kostenpflichtig abgemahnt zu werden, dessen man sich vorher zumeist nicht einmal bewusst war. Eine kleine Auswahl häufiger Abmahnursachen stellen wir hier einfach mal zusammen:<span id="more-98"></span></p>
<p style="text-align: justify;">1. Ein Impressum ist Pflicht auf jeder kommerziellen Homepage (hier genügt auch schon ein Werbebanner, über das alle paar Monate mal ein paar Euro verdient werden) und in jedem Onlineshop. Wie das Impressum aufgebaut sein muss, was drin stehen soll, regelt das TMG (Telemediengesetz) unter &#8220;Allgemeine Informationspflichten&#8221;. Die Impressum-Pflicht gilt auch für im Ausland gehostete Seiten, die für deutsche Zielgruppen bestimmt sind. <a href="http://www.linksandlaw.info/hinweisezuranbieterkennzeichnung.htm" target="_blank"><strong>Nähere Infos hier!</strong></a></p>
<p style="text-align: justify;">2. <a href="http://mlm-network.biz/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=75&amp;Itemid=43" target="_blank"><strong>Gesundheitsbezogene Werbung</strong></a> für Nahrungsergänzung bzw. allgemein Lebensmittel ist verboten. Hier zählt alles (direkt oder indirekt!), was mit Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten zu tun hat. Genaueres steht im LMBG § 18 und gleiche Vorschriften gelten neben NE auch für Kosmetikprodukte. Wirkungen, die den Anschein erwecken könnten, es handelt sich um ein Medikament, dürfen Produkten dieser Gruppen nicht zugeschrieben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">3. Progressive Kundenwerbung ist gesetzlich verboten. Wer also Dinge kaufen muss, die er evtl. nicht braucht, nur um dadurch verdienstberechtigt zu sein und weitere Verbraucher wirbt, die es ebenso tun, betreibt u. U. strafbare Werbung im Sinne des § 16 Abs. 2 UWG. Hier gab es schon mehrfach einstweilige Verfügungen ( <a href="http://www.mlmrecht.de/2006/11/09/einstweilige-verfugung-gegen-schneeballsystem-mit-nahrungserganzungsprodukten/" target="_blank"><strong>aktueller Fall</strong></a> ) mit Betriebsverbot für solche Geschäfte, aber auch gegen einzelne Vertriebspartner, die auf selbst erstellten Webseiten mit den falschen Formulierungen geworben hatten. Ein solcher Fall (man sollte sich die Begründung mal durchlesen, ist sehr interessant) kann unter dem folgenden Link nachgelesen werden: <a href="http://mlm-network.biz/forum/viewtopic.php?t=88" target="_blank"><strong>Mehr Infos</strong></a></p>
<p style="text-align: justify;">4. Markennamen darf nur der Inhaber der Marke nutzen. Ebenso dürfen keine Texte oder Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung der Berechtigten verwendet werden. Hier greift Marken- und Urheberrecht und das gilt für jede Art der Verwendung, also auch in Keywords oder Google AdWords.<a href="http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html" target="_blank"><strong> Hier zum Markenrecht!</strong></a></p>
<p style="text-align: justify;">5. Vergleichende Werbung kann sehr problematisch werden. Wer nun sein Produkt bewirbt, indem er ein Produkt eines Mitbewerbers nennt und schlechter dastehen lässt als das eigene, kann grosse Probleme bekommen. Schon die Nennung der Marke des Mitbewerbers kann u. U. ein Verstoss gegen das Markenrecht sein. Besonders im Parfumbereich kann die Nennung von ähnlich duftenden Markenparfums extrem teuer werden, kann schon einige tausend Euro kosten. <a href="http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1414.pdf" target="_blank"><strong>Hier zum UWG</strong></a></p>
<p style="text-align: justify;">6. Falsche Versprechungen über Geschäft oder Produkteigenschaften können als &#8220;irreführende Werbung&#8221; teuer werden. Auch ein UWG-Verstoss (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).<br />
<a href="http://mlm-network.biz/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=76&amp;Itemid=43" target="_blank"><strong>Weitere Infos hier!</strong></a></p>
<p style="text-align: justify;">7. Wissenschaftliche Studien, die nicht in Deutschland von hier dazu zugelassenen Institutionen nach deutschem Recht durchgeführt wurden, dürfen in der Produktwerbung nicht verwendet werden. Das gilt z. B. auch für ausländische Bio-Gütezeichen für Produkte, die hier nur dann als Bioprodukte angeboten werden dürfen, wenn sie hierzulande nach hiesigen Kriterien als Bioprodukt klassifiziert worden sind.</p>
<p style="text-align: justify;">8. Sogenannte &#8220;Vorher-Nachher&#8221;-Abbildungen, wie sie noch vor einigen Jahren in der Werbung für Gewichtsreduktionsprodukte genutzt wurden, dürfen seit einigen Jahren nicht mehr verwendet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">9. Wer Webseiten verwendet, die das Partnerunternehmen anbietet, sollte darauf achten, dass dort auch das Unternehmen als inhaltlich verantwortlich im Impressum steht und nicht man selbst als Vertriebspartner, denn Abmahnungen gehen an den inhaltlich Verantwortlichen. Trägt eine personalisierte Seite kein Impressum, man legt aber eine eigene auf sich selbst angemeldete Domain, wird man damit zum inhaltlich Verantwortlichen mit allen Konsequenzen, selbst wenn man gar keinen Einfluss auf die Gestaltung der Seiten hat. Im Zweifelsfall ist auch der Domaininhaber rechtlich verantwortlich, auch wenn Andere die Inhalte erstellt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">10. Auch Betreiber von Onlineshops haben eine Reihe von Dingen zu beachten. So ist z. B. einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen im Onlinehandel eine falsch deklarierte Frist in der Widerrufsbelehrung oder beim Rückgaberecht in der AGB. <a href="http://www.internetrecht-rostock.de/neue-widerrufsbelehrung.htm" target="_blank"><strong>Weitere Infos hier!</strong></a></p>
<p style="text-align: justify;">11. Werbung per eMail oder Telefonanruf bei Empfängern, die mit dem Empfang von Werbemails oder Telefonanrufen nicht ausdrücklich einverstanden sind, kann ebenfalls sehr teuer werden, denn der Empfänger hat auch hier einen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Aufstellung zeigt nur eine Auswahl der häufigsten Abmahnursachen auf und erhebt keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit, sollte aber aufzeigen, wie wichtig es ist, sich bereits im Vorfeld möglichst gründlich über die rechtlichen Hintergründe dessen zu informieren, was man künftig zu tun beabsichtigt.</p>
<p style="text-align: justify;">© 2005 <a href="http://www.nowa.biz" target="_blank">Norbert Warnke</a></p>
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