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	<title>nowa.de &#187; Gewerbe</title>
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		<title>Vorteilskunden sind keine Unternehmer</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 03:03:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Warnke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
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		<description><![CDATA[Sehr viele Networker und Strukturen arbeiten bereits seit langer Zeit ganz offiziell mit Vorteilskunden und auch MLM-Unternehmen bieten vereinzelt ganz offiziell den vergünstigten Bezug von Waren über eine Registrierung als Vorteilskunde an. Das ist seit vielen Jahren gängige Praxis, ohne dass je Probleme bekannt geworden wären. Leider werden immer wieder von vereinzelten Personen Gerüchte verbreitet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a href="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/09/vkunde.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-607" title="vkunde" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/09/vkunde.jpg" alt="" width="150" height="178" /></a>Sehr viele Networker und Strukturen arbeiten bereits seit langer Zeit ganz offiziell mit Vorteilskunden und auch MLM-Unternehmen bieten vereinzelt ganz offiziell den vergünstigten Bezug von Waren über eine Registrierung als Vorteilskunde an. Das ist seit vielen Jahren gängige Praxis, ohne dass je Probleme bekannt geworden wären.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider werden immer wieder von vereinzelten Personen Gerüchte verbreitet, bereits durch Unterschrift auf einem Erstbestellschein und damit Anerkennung der AGB würde man zum Unternehmer. Networker, die ihre Interessenten hierüber nicht aufklären, würden quasi zu den schwarzen Schafen der Branche gehören und nichtsahnende Verbraucher böswillig in die Unternehmerfalle locken.<span id="more-606"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Da eine echte Klärung dieser Frage für viele unnötig verunsicherte Networker und Verbraucher, aber auch für Interessenten grosse Bedeutung hat, bin ich dieser Frage einfach mal durch Anfragen an kompetente Adressen nachgegangen, um diese Frage endlich zu klären.</p>
<p style="text-align: justify;">So antwortet die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin, dass aus steuerrechtlichen Gründen schon einmal keine Anzeigepflicht für zum ausschliesslich persönlichen Bedarf bezogene Waren gegenüber den Finanzämtern besteht. Ein Verbraucher begründe somit im steuerlichen Sinne weder einen Betrieb noch eine Unternehmen. Dies gelte selbst dann, wenn die Waren zu Großhandels- bzw. Händlerpreisen besonders günstig erworben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft in Berlin teilt den Standpunkt, dass die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes gewerberechtlich eindeutig zu verneinen ist, da kein Kriterium des durch Rechtsprechung bzw. Kommentierung geprägten Gewerbebegriffs (Gewinnerzielungsabsicht, auf Dauer angelegte Tätigkeit) erfüllt ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Den rechtlichen Standpunkt stellt Rechtsanwalt Guido Busko in einer schriftlichen Erklärung hierzu übereinstimmend dar und führt aus, dass nach der Rechtsprechung für die Unternehmereigenschaft ein planmäßiges und dauerhaftes Anbieten von Leistungen am Markt erforderlich wäre. Ein Vorteilskunde, welcher Waren zum Grosshandelspreis für den Eigenverbrauch einkauft, würde allein durch den vergünstigten Bezug von Waren nicht zum Unternehmer. Erst wenn er mehrmals in nicht unerheblichem Umfang Waren verkauft, wird er zum Unternehmer.</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsanwalt Busko weiter; &#8220;Hierzu ist z. B. nach Ansicht des LG Berlin der Verkauf von 90 Artikeln pro Monat über ebay ausreichend. Nach überwiegender Rechtsprechung müssen im Einzelfall jedoch weitere Indizien hinzukommen, um eine Unternehmereigenschaft anzunehmen wie etwa Verwendung von Werbung, professioneller Internetauftritt, gewisser Umsatz&#8230;&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht nach § 14 GewO für denjenigen, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (&#8230;) anfängt. Wer nicht als Unternehmer nach vorstehend angegebenem einzuordnen ist, für den besteht lt. Rechtsanwalt Busko keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle Networker, die mit Vorteilskunden arbeiten, können also beruhigt sein und dies völlig unbehelligt weiterhin tun und alle Vorteilskunden können sicher sein, dass ihnen allein aus dem vergünstigten Warenbezug weiterhin keine Fallstricke gedreht werden können.</p>
<p style="text-align: justify;">Siehe auch die <a href="http://networkernews.wordpress.com/2008/09/17/vorteilskunden-sind-keine-unternehmer/" target="_blank">Meldung auf unserem News-Blog</a>!</p>
<p style="text-align: justify;">© 09.2008 by Norbert Warnke</p>
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		<title>Recht und Geschäft</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 19:12:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Warnke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesgeschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein leider immer wieder vernachlässigter Aspekt unseres Geschäfts ist die rechtliche Seite der Geschäftstätigkeit. Durch die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ändern sich einige Dinge grundlegend, denn wir werden vom Verbraucher zum Händler und dies ändert viele Dinge, deren sich Einsteiger meist nicht bewusst sind und über die sie sich nicht selten nicht genügend informieren und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a href="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/07/waage1.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-120" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/07/waage1.jpg?w=130" alt="" width="130" height="119" /></a>Ein leider immer wieder vernachlässigter Aspekt unseres Geschäfts ist die rechtliche Seite der Geschäftstätigkeit. Durch die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ändern sich einige Dinge grundlegend, denn wir werden vom Verbraucher zum Händler und dies ändert viele Dinge, deren sich Einsteiger meist nicht bewusst sind und über die sie sich nicht selten nicht genügend informieren und oft auch nicht genügend aufgeklärt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der erste Punkt ist bereits der Verbraucherschutz, der für Unternehmer komplett wegfällt, da Unternehmer nun einmal rechtlich nicht den besonderen Schutz geniessen wie Verbraucher. <span id="more-125"></span>Im Umkehrschluss gilt aber noch die andere Seite der gleichen Medaille, nämlich dass ab jetzt wir als Unternehmer und Händler direkt mit Verbrauchern arbeiten, die uns gegenüber Rechte aus dem Verbraucherschutz haben, die wir nun einmal kennen sollten und die auch gewisse Informationspflichten beinhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">So sind wir als Unternehmer dazu gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden über bestimmte Rechte im Vorfeld zu informieren, wie es z. B. das Recht auf Widerruf bzw. Rückgabe der Ware umfasst, soweit diese über Homeparties, Internet oder Haustürgeschäfte abgegeben wird. Dieses Recht beginnt für den Verbraucher mit dem Zeitpunkt, zu dem er durch den Händler darüber informiert worden ist, denn zu dieser Information ist der Händler bzw. Verkäufer gesetzlich verpflichtet.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Händler sind wir auch verpflichtet, unsere Kunden und Interessenten wahrheitsgemäss zu informieren und selbst unsere Werbung unterliegt gesetzlichen (wettbewerbsrechtlichen) Vorgaben. So dürfen wir keinerlei Werbeaussagen treffen, die falsch oder irreführend währen, um uns dadurch Vorteile zu verschaffen. Irreführende Werbung ist gesetzlich verboten und hier sind kostenpflichtige Abmahnungen oder teure Unterlassungsklagen möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Je nach vertriebener Produktgruppe können weitere Vorgaben gelten, so dürfen z. B. über Waren, die rechtlich zu Lebensmitteln oder Kosmetika zählen, keine Aussagen getroffen werden, die sich auf Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, auch nicht indirekt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer daran denkt, von Haus zu Haus zu gehen und bei fremden Menschen klingeln möchte, um ihnen vor Ort etwas anzubieten, der benötigt eine gültige Reisegewerbekarte und muss diese auf Verlangen auch vorzeigen. Dies gilt auch für Besuche bei Gewerbetreibenden in deren Geschäftsräumen ohne vorherige Terminvereinbarung oder auch Werbeaktionen auf öffentlichem Strassenland, für die meist gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Viele Kommunen haben heutzutage finanzielle Probleme und schicken oft zusätzliche Mitarbeiter ihrer Ordnungsämter auf die Strasse, um Verstösse zu finden. Oft sind empfindliche Bussgelder die Folge.</p>
<p style="text-align: justify;">Mal ehrlich; wer wurde von seiner Upline über diese Dinge überhaupt informiert? Welcher Sponsor weiss überhaupt selbst, was genau er alles darf und was nicht?</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtliche Vorgaben sollen jedoch nicht abschrecken, überhaupt etwas zu tun, sondern man sollte sich als Gewerbetreibender ausführlicher damit auseinandersetzen, was man genau darf und was nicht. Unternehmer und Händler stehen Verbrauchern gegenüber in besonderer Verantwortung und haben deshalb eine Reihe besonderer Pflichten zu beachten. Aus der Sicht der Verbraucher ist das auch richtig so, denn wir alle sind schliesslich auch irgendwo Verbraucher und geniessen als solche gegenüber Händlern besondere Schutzrechte, die uns als Verbraucher auch immer sehr angenehm sind. Gewähren wir also unseren Kunden ebenfalls, was wir als Verbraucher von anderen Händlern in Anspruch nehmen. So funktioniert es und alle sind zufrieden.</p>
<p style="text-align: justify;">© 07.2008 by <a href="http://www.nowa.biz" target="_blank">Norbert Warnke</a></p>
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		<title>Händler, Dienstleister und sonstige Unternehmer</title>
		<link>http://nowa.de/fachartikel/zielgruppen/handler-dienstleister-und-sonstige-unternehmer/</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Dec 2007 16:32:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Warnke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zielgruppen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>
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		<description><![CDATA[Eine im Network Marketing oft wenig beachtete Zielgruppe finden wir unter Händlern und Dienstleistern. Über diesen Kreis können Produkte aus dem Network Marketing entweder im stationären Handel verkauft bzw. vermittelt oder für die Erbringung einer Dienstleistung genutzt werden. Sehr viele Networkunternehmen verbieten den Vertrieb über stationären Handel (Laden, Kiosk, Marktstand&#8230;) generell, aber es gibt hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine im Network Marketing oft wenig beachtete Zielgruppe finden wir unter Händlern und Dienstleistern. Über diesen Kreis können Produkte aus dem Network Marketing entweder im stationären Handel verkauft bzw. vermittelt oder für die Erbringung einer Dienstleistung genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Sehr viele Networkunternehmen verbieten den Vertrieb über stationären Handel (Laden, Kiosk, Marktstand&#8230;) generell, aber es gibt hier auch Unternehmen, die jenen Vertriebsweg unter bestimmten Umständen erlauben. Wer gern mit dieser Zielgruppe arbeiten möchte, sollte zuerst klären, ob dieser Vertriebsweg mit seinem Partnerunternehmen überhaupt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen.<span id="more-55"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Möglich wäre z. B. ein Verkauf von Parfums, Kosmetik und Haarpflegeprodukte über Friseur, Kosmetik- und Nagelstudio. Verschiedene Schmuckstücke oder Gegenstände, die sich gut als Deko oder Geschenk eignen, lassen sich gut über kleine Geschenkartikelläden oder Läden mit gemischtem Sortiment absetzen. Haushaltsprodukte können auch gut über Läden mit passendem Angebot mitverkauft werden wie z. B. Nano-Versiegelung für Keramik und Edelstahl in einem Bad- oder Küchenfachgeschäft, Reinigungsmittel und Tücher in einem passenden Haushaltswarengeschäft.</p>
<p style="text-align: justify;">Kommen wir nun zu den Dienstleistern. Das sind Personen, die Dienstleistungen erbringen und hierfür bestimmte Werkzeuge und/oder Produkte benötigen. Auch hier kämen Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios in Betracht, die ja naturgemäss Pflegeprodukte und Deko-Kosmetik verwenden, um hiermit an ihren Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Gerade im Kosmetikbereich gibt es bei einigen Anbietern besonders dienstleisterfreudige Gebindegrössen bei einigen Produkten, die mehr Inhalt zu einem günstigeren Preis enthalten, so dass für diese Dienstleister hier sehr gute Gewinnspannen möglich sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Reinigungsmittel und Tücher können für Gebäudereiniger sehr interessant sein und Nanoversiegelungen für eine ganze Reihe verschiedenster Dienstleister aus den Bereichen Kfz, Sanitär, Baugewerbe, Hobby, Steinmetze, Fliesenleger und vieles mehr. Bestimmte Wellnessprodukte können für Physiotherapeuten interessant sein, sowohl für die Erbringung von Dienstleistungen als auch Verkauf. Voraussetzung ist hier natürlich immer, dass dieser Vertriebsweg vom Anbieterunternehmen auch gestattet ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Händler, Dienstleister und Gewerbetreibende aller Art sind übrigens fast immer auch sehr empfänglich für die Möglichkeit, auch für den privaten Bedarf zu Gewerbekonditionen (z. B. Grosshandelspreis) einkaufen zu können. Bei einem Network, mit dem dies möglich ist, empfiehlt es sich also, Unternehmern und Gewerbetreibenden aller Art grundsätzlich Vorteilskonditionen anzubieten.</p>
<p style="text-align: justify;">Einen weiteren Vorteil haben wir ebenfalls zu bieten, an den leider viel zu selten gedacht wird. Viele Waren sind im Grosshandel oder beim Hersteller nur bei bestimmter Mindestabnahme erhältlich oder nur bei gewisser Abnahmemenge wirklich günstig, während man beim MLM-Vertrieb tatsächlich nur das bestellt, was man auch wirklich benötigt. Der &#8220;Mengenrabatt&#8221; wird dann im Folgemonat als Bonus ausgezahlt, wobei alle Umsätze des vergangenen Monats zusammengezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">© 12.2007 by <a href="http://www.siwa24.de" target="_blank">Norbert Warnke</a></p>
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