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	<title>nowa.de &#187; recht</title>
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		<title>Vorsicht: Verzerrte Werbung</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 16:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vorsicht Risiko!]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht jeder, der gern mit dem mahnenden Finger auf andere weist, ist selbst so untadelig in der eigenen Arbeitsweise, wie er Interessenten gern vermitteln würde. Oft versteckt sich hinter den Vorwürfen gegen Dritte leider nur die Ablenkung von eigenen Unzulänglichkeiten und teilweise recht merkwürdigen Werbe- und Arbeitsmethoden. Wer Mitbewerber systematisch negativ darstellt, hat meist selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft size-full wp-image-1252" title="zerrwerbung150" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2011/09/zerrwerbung150.jpg" alt="" width="150" height="130" />Nicht jeder, der gern mit dem mahnenden Finger auf andere weist, ist selbst so untadelig in der eigenen Arbeitsweise, wie er Interessenten gern vermitteln würde. Oft versteckt sich hinter den Vorwürfen gegen Dritte leider nur die Ablenkung von eigenen Unzulänglichkeiten und teilweise recht merkwürdigen Werbe- und Arbeitsmethoden. Wer Mitbewerber systematisch negativ darstellt, hat meist selbst einiges zu verbergen und nicht selten sind die Vorwürfe gegen unliebsame Konkurrenten einerseits falsch und andererseits auch gefährlich nahe an so genanntem unlauteren Wettbewerb angesiedelt. Schmähkritik gegen Mitbewerber ist gesetzlich nämlich ausdrücklich verboten. <span id="more-1251"></span></p>
<p style="text-align: justify;">So eine Vertriebsorganisation, die über soziale Netzwerke zu Werbeveranstaltungen einlädt, dabei erstmal jedoch vergisst, das eigene Partnerunternehmen beim Namen zu nennen und auf Nachfrage sehr schnell darauf kommt, sich selbst zu loben, indem sogar namentlich genannte Mitbewerber äusserst negativ dargestellt werden. Da werden unliebsame Konkurrenten schon mal als Pyramidensystem bezeichnet oder man redet von angeblich unseriösen &#8220;Spaghetti Networkern&#8221;, Jubelnetworks oder Abzocke-Networks, während das eigene Partnerunternehmen wörtlich als ehrliches und ausgezeichnetes Ethik-Network angepriesen wird. Wer wirklich ehrlich und seriös ein eigenes Geschäft aufbauen möchte, dem sträuben sich hier jedoch bereits die Nackenhaare.</p>
<p style="text-align: justify;">Es kommt jedoch leider noch dicker und es werden Werbeaussagen aus dem Hut gezaubert, die auf den ersten Blick sehr seriös klingen und vor allem erst einmal eine gehörige Portion Vertrauen aufbauen sollen. Interessenten sollen hier den Fels in der Brandung aus einem Meer unseriöser Angebote wahrnehmen, der als einziger Heil und Rettung verspricht. Die Frage ist jedoch, ob die angepriesenen Dinge auch einer näheren Prüfung standzuhalten in der Lage sind. Nehmen wir doch mal die einzelnen Werbeaussagen unter die Lupe und schauen, was dran ist an den Lobpreisungen:</p>
<p style="text-align: justify;">So wird das angepriesene Unternehmen als &#8220;anerkanntes Ausbildungsunternehmen im Network Marketing&#8221; bezeichnet. Klingt schon mal positiv, sagt aber leider nichts darüber aus, wer denn das Unternehmen anerkennt. &#8220;Anerkanntes Ausbildungsunternehmen&#8221; suggeriert auch, dass es sich um ein anerkanntes Berufsbild handelt, aber die Tätigkeit des Networkers ist definitiv kein anerkannter Ausbildungsberuf. Es gibt keinen anerkannten Berufsabschluss und keine IHK Prüfung. Kein Unternehmen stellt einen Networker als solchen sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer ein. Auf die mehrfach ausdrücklich gestellte Frage nach einem Nachweis für diese Aussage wurde nicht nur nicht geantwortet, man verbat sich sogar weitere Anfragen ausdrücklich und schriftlich per eMail.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere Aussage redet von Empfehlungen durch Verbraucherverbände. Auch zu dieser Frage blieb man die Antwort schuldig, hier finden sich jedoch mit etwas Recherche und dank Fingerzeigen Dritter tatsächlich einige Hinweise im Internet. So eine Auszeichnung eines Verbrauchervereines für Kundenfreundlichkeit und Service, die allerdings nicht im Mindesten etwas mit dem Geschäftsmodell und der Vertriebsform zu tun hat. Die Internetseite jener Verbraucherorganisation ist jedoch derzeit nicht erreichbar und der Verein selbst hatte bereits das Pleiteunternehmen Nicstic empfohlen. Ob eine Empfehlung durch eben diesen Verein tatsächlich viel wert ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Nennung von Ross und Reiter wird einstweilen noch verzichtet in der Hoffnung, dass man seitens des beworbenen Unternehmens die auf jene Art werbende Organisation in die Pflicht nimmt, sich künftig saubererer Arbeitsmethoden zu bedienen. Man kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass jene Methoden vom Unternehmen nicht gebilligt oder unterstützt wird. Es sollte jedoch klar sein, dass nicht jeder, der andere in schlechtes Licht setzt, selbst in besserem steht und viele, die sich positiv in Szene setzen, dies nicht verdienen, weil sie dies mittels sehr fragwürdiger Arbeitsweisen versuchen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seriöse Geschäftsleute arbeiten so jedenfalls nicht und ethisch einwandfrei geht auch anders&#8230;</p>
<p>© 09.2011 by Norbert Warnke für <a href="http://nowa.biz">now@.biz</a>
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		<title>Vorsicht &#8211; Zweifelhafte Domainangebote</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Apr 2011 15:49:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsicht Risiko!]]></category>
		<category><![CDATA[Domain]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Domains mit guten Namen sind als besonders effektiv bekannt, wenn es darum geht, im Internet gefunden zu werden. Allerdings bergen auch Domainnamen verschiedene Risiken, die teilweise relativ unbekannt sind. Begehrt sind vor allem Domainnamen, die den Inhalt auf den ersten Blick erkennbar machen und diese enthalten nicht selten geschützte Markennamen, sind rechtlich also durch den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft size-full wp-image-1226" title="internetrecht" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2011/04/internetrecht.jpg" alt="" width="150" height="104" />Domains mit guten Namen sind als besonders effektiv bekannt, wenn es darum geht, im Internet gefunden zu werden. Allerdings bergen auch Domainnamen verschiedene Risiken, die teilweise relativ unbekannt sind. Begehrt sind vor allem Domainnamen, die den Inhalt auf den ersten Blick erkennbar machen und diese enthalten nicht selten geschützte Markennamen, sind rechtlich also durch den Markenrechtsinhaber genehmigungspflichtig. <span id="more-1225"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Gerade im Handel und Vertriebsbereich nutzen vermehrt unabhängige Vertriebspartner bekannter Unternehmen den markenrechtlich geschützten Namen ihres Partnerunternehmens, und zwar oft, ohne hierfür vorher um Genehmigung zu bitten. Dabei schliessen manche Vertriebspartnerverträge sowohl die Verwendung des geschützten Namens als auch das Auftreten der Partner im Namen des Unternehmens bereits im Vorfeld aus. Wer unbefugt oder gar vertragswidrig geschützte Namen nutzt, riskiert also im günstigsten Fall das Verbot der Verwendung bzw. die Aufforderung, die möglicherweise bereits erfolgreich genutzte Domain umgehend zu löschen bzw. an das Unternehmen zu übertragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtlich wäre hier sogar noch einiges mehr möglich wie beispielsweise vertragliche oder anwaltliche Abmahnung, Unterlassungsklage bis hin zur fristlosen Kündigung der Beraterschaft. Dass alle vorher in ein solches Projekt investierte Arbeit sowie Kosten dann vergeblich waren, ist eine weitere bittere Pille, die man dann zähneknirschend schlucken muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Immer wieder machen auch dubiose Domein-Angebote die Runde. Hier haben vermeintlich findige Personen sich bereits früh freie Namen gesichert und versuchen diese dann später für gutes Geld zu verkaufen. Auch hier kann man nur zu grosser Vorsicht raten, denn wer eine solche Domain kauft und verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein, erlebt später möglicherweise eine böse Überraschung. Eine Domain von jemand zu kaufen, der zu ihrer Nutzung nicht berechtigt ist, bringt auch dem Käufer nicht das Recht zur Nutzung.</p>
<p style="text-align: justify;">Rechte an Markennamen hat laut Markenrecht nur der Inhaber einer Marke. Wer sich auf sicherem Terrain bewegen möchte, kommt nicht umhin, sich vorher eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers geben zu lassen. Selbst wenn der Verkäufer einer solchen Domain berechtigt ist, diese zu nutzen, geht diese Berechtigung nicht automatisch auf den Käufer über. Hier ist immer eine Genehmigung des Markeninhabers erforderlich. Nur der Markeninhaber bestimmt darüber, wer seine geschützten Markennamen (Unternehmensname oder Produkt) verwenden darf und in welchem Umfang.</p>
<p style="text-align: justify;">Der beste Rat ist hier: Kaufen Sie nicht einfach angebotene Domains, sondern klären zuallererst, ob diese nach dem Kauf überhaupt verwendet werden dürfen. Nehmen Sie unbedingt vor einem Kauf Kontakt mit dem Markeninhaber (meist das Partnerunternehmen) auf und fragen Sie dort nach. Sollte Ihnen die Verwendung genehmigt werden, achten Sie darauf, dass Sie die Genehmigung schriftlich erhalten.</p>
<p>© 04.2011 <a href="http://nowa.biz">Norbert Warnke</a> für <a href="http://nowa.biz">nowa.biz</a></p>
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		<title>Wem gehören meine Kunden?</title>
		<link>http://nowa.de/fachartikel/rechtliches/wem-gehoren-meine-kunden/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 03:10:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Kunden]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine aktuelle Meldung auf der Webseite einer Anwaltskanzlei sorgt seit gestern für Unsicherheit. Demnach gelten Kundenadressen als Geschäftsgeheimnisse und ein aus einem Unternehmen ausgeschiedener Mitarbeiter ist nach einem Urteil des OLG Köln vom 05.02.2010 (Az. 6 U 136/09) wegen der Mitnahme von Daten und Kundenadressen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts gehören die Daten dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft size-full wp-image-1189" title="datenschutz" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2010/11/datenschutz.jpg" alt="" width="150" height="143" />Eine aktuelle Meldung auf der Webseite einer Anwaltskanzlei sorgt seit gestern für Unsicherheit. Demnach gelten Kundenadressen als Geschäftsgeheimnisse und ein aus einem Unternehmen ausgeschiedener Mitarbeiter ist nach einem Urteil des OLG Köln vom 05.02.2010 (Az. 6 U 136/09) wegen der Mitnahme von Daten und Kundenadressen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts gehören die Daten dem Unternehmen und die Mitnahme der Daten durch den ausgeschiedenen Mitarbeiter sei unzulässig. Hier sollte man jedoch genauer hinschauen!<span id="more-1188"></span></p>
<p>Der Bericht weist unter Anderem auch darauf hin, dass auch Vertriebspartner von Network Unternehmen ihre Verträge besser prüfen, ob eine Mitnahme von Kundenadressen möglicherweise vertragswidrig sei und sieht hier eine Einschränkung für Direktvertriebler. Ausser acht gelassen wird bei dieser Einschätzung jedoch, dass es sich bei der besagten Entscheidung nicht um einen selbständigen Vertriebspartner des klagenden Unternehmens handelt, sondern um einen früheren Angestellten. Entsprechend wichtig ist die vertragliche Konstellation eventuell betroffener Parteien untereinander.</p>
<p>Ein Angestellter eines Unternehmens darf selbstverständlich keinerlei Daten aus dem Unternehmen seines Arbeitgebers entnehmen oder gar für eigene Zwecke verwenden. Anders verhält es sich jedoch mit selbständigen Vertriebspartnern von Network Marketing Unternehmen. Hier kommt es jedoch auch darauf an, ob Kunden von den Vertriebspartnern selbst in ihrer Eigenschaft als unabhängige Einzelhändler geworben und beliefert oder ob Kunden lediglich dem Anbieterunternehmen gegen Umsatzprovision vermittelt und von diesem beliefert wurden.</p>
<p>Selbständige Einzelhändler, die ihre selbst Kunden werben und beliefern, müssen selbstverständlich keine Daten ihrer Kunden an ihren Lieferanten herausgeben, selbst wenn sie den Lieferanten wechseln. Die Weitergabe von Kundendaten ohne deren ausdrückliche Einwilligung kann sogar gegen den Datenschutz verstossen. Entscheidend dürfte also sein, wem und zu welchem Zweck der Kunde von sich aus seine Daten gegeben hat. Eine generelle Pflicht zur Herausgabe von Kundendaten an den Lieferanten eines Händlers gibt es also nicht, auch nicht, wenn der Händler seinen Lieferanten wechselt.</p>
<p>© 11.2010 by Norbert Warnke für <a href="http://nowa.biz">nowa.biz</a></p>
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		<title>Abmahngefahr über Internet-Foren</title>
		<link>http://nowa.de/fachartikel/aus-der-branche/abmahngefahr-uber-internet-foren/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 21:16:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus der Branche]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach diversen Berichten häufen sich gerade in der letzten Zeit anwaltliche Abmahnungen gegen Networker, die sich in diversen Internetforen negativ über Mitbewerber äussern. Leider hat sich in verschiedenen Foren schon seit längerer Zeit die Unsitte eingebürgert, das eigene Geschäft in besserem Licht erscheinen zu lassen, indem man Mitbewerberunternehmen unangemessen kritisiert. Einige Personen treten dabei regelrechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft size-full wp-image-1134" title="abmahn150" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2010/07/abmahn150.jpg" alt="" width="150" height="128" />Nach diversen Berichten häufen sich gerade in der letzten Zeit anwaltliche Abmahnungen gegen Networker, die sich in diversen Internetforen negativ über Mitbewerber äussern. Leider hat sich in verschiedenen Foren schon seit längerer Zeit die Unsitte eingebürgert, das eigene Geschäft in besserem Licht erscheinen zu lassen, indem man Mitbewerberunternehmen unangemessen kritisiert. Einige Personen treten dabei regelrechte Schlammschlachten los und Andere lassen sich gern auch mal dazu hinreissen, ungeachtet der drohenden Repressalien mit einzustimmen.<span id="more-1133"></span> Dies wird dann jedoch nicht nur unangenehme, sondern kann auch recht kostspielige Folgen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der beste Rat ist hier, sich an Schlammschlachten, Schmähkritiken, Unterstellungen und ähnlichem keinesfalls zu beteiligen. Zum Einen werfen andauernde Schlammschlachten ein unangenehmes Bild auf die gesamte Network Marketing Branche und zum Anderen denken die meisten Forenuser nicht daran, dass sie sich als Networker und selbständige Unternehmer selbstverständlich in einem Wettbewerbsverhältnis gegenüber anderen Networkern und MLM-Unternehmen befinden und hier natürlich das Wettbewerbsrecht greift. Angriffe von Unternehmern gegen Mitbewerber sind als unlauterer Wettbewerb rechtswidrig und angegriffene Personen und Unternehmen haben gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung. Allzu kritische Meinungsäusserungen gegen Mitbewerber aus einem Wettbewerbsverhältnis heraus bergen also immer die Gefahr rechtlicher Konsequenzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gefahren können auch daraus entstehen, wenn man einfach nur mit einstimmt und mitmacht, wo Andere bereits vorausgeprescht sind. Was Andere vormachen muss man noch lange nicht übernehmen. Gefährlich sind auch die in manchen Foren vertretenen &#8220;Scharfmacher&#8221;, die selbst unter anonymen Nicks posten oder falsche Angaben in ihren Userprofilen eingetragen haben, denen also selbst kaum Risiken drohen. Zahlen muss am Ende immer, wer greifbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn alle User der Foren ein paar Grundregeln beherzigen würden, gäbe es viele Probleme gar nicht:</p>
<p style="text-align: justify;">- Beteiligen Sie sich nicht an Schlammschlachten<br />
- Unterlassen Sie unangemessene Kritik an Mitbewerbern<br />
- Lassen Sie sich nicht in Dispute mit hineinziehen<br />
- Greifen Sie niemand an</p>
<p style="text-align: justify;">Die eigentliche Aufgabe, sich über Arbeitsweisen oder mit Tipps und Tricks auszutauschen oder einfach nur nette Kontakte zu finden, erfüllen viele Foren leider schon lange nicht mehr. Hier sollte wirklich einmal ein Weg &#8220;back to the roots&#8221; beschritten werden. Nichts ist so überflüssig wie das dauernde &#8220;Hauen und Stechen&#8221; in den Foren, das keinerlei Nutzen bringt, aber grossen Schaden anrichtet, bei dem auch Menschen auf der Strecke bleiben.</p>
<p>© 07.2010 Norbert Warnke für <a href="http://mlm-network.biz/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=929&amp;Itemid=1">mlm-network.biz</a></p>
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		<title>Madison vs Temmerman 2. Runde</title>
		<link>http://nowa.de/fachartikel/aus-der-branche/madison-vs-temmerman-2-runde/</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Jun 2010 11:47:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus der Branche]]></category>
		<category><![CDATA[Madison]]></category>
		<category><![CDATA[mlm]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit der Trennung Patrick Temmerman’s vom Madison Jeansvertrieb Ende Mai wechseln sich gegenseitige öffentliche Vorwürfe der Fashion-Manufactur-MD GmbH (Madison Betreiber) und Patrick Temmerman’s ab. Eine aktuell bekannt gewordene Verlautbarung seitens Madison räumt nun doch eine von Temmerman unterzeichnete Vereinbarung ein, nach der die Rückabwicklung von durch Patrick Temmerman und einem Investor in eigener Regie abgenommenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2010/06/madisonbox.jpg" alt="" width="150" height="122" />Seit der Trennung Patrick Temmerman’s vom Madison Jeansvertrieb Ende Mai  wechseln sich gegenseitige öffentliche Vorwürfe der Fashion-Manufactur-MD GmbH  (Madison Betreiber) und Patrick Temmerman’s ab. Eine aktuell bekannt gewordene  Verlautbarung seitens Madison räumt nun doch eine von Temmerman unterzeichnete  Vereinbarung ein, nach der die Rückabwicklung von durch Patrick Temmerman und  einem Investor in eigener Regie abgenommenen Ware mit der strittigen  Markenbezeichnung “Play” geregelt sei.<span id="more-1101"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Demzufolge wäre Patrick Temmerman entgegen  früheren Angaben allerdings doch Vertragspartner des Anbieters. Ein Vertrag über  Rückabwicklung setzt nämlich auch frühere Vereinbarungen voraus, selbst wenn  diese nicht schriftlich fixiert wurden. Nach geltendem Recht sind mündliche  Verträge ebenso gültig, wenn auch schwerer nachvollziehbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Chronologie</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Ende Mai bekannt gewordenen Trennung  Temmerman’s vom Madison Jeansvertrieb erhob zunächst die Fashion-Manufactur-MD  GmbH Vorwürfe gegen Temmerman, dieser wäre nie Madison Vertriebspartner gewesen  und hätte nie einen Vertrag unterzeichnet. Anschliessend konterte Temmerman mit  einer eigenen Darstellung des Sachverhalts und einer Reihe von Vorwürfen gegen  Madison und die verantwortliche Geschäftsleitung.</p>
<p style="text-align: justify;">Schliesslich stellte es sich nach Patrick  Temmerman so dar, dass dieser gemeinsam mit einem Investor eine von Madison  bestellte, aber nicht bezahlte Warenlieferung selbst finanziert hatte, um den  lange vorbereiteten Vertrieb endlich in Gang zu bringen, woraufhin die  Fashion-Manufactur-MD GmbH den Verkauf dieser Ware durch Temmerman oder einen  von ihm aufgebauten Vertrieb verbot, die selbe Ware jedoch parallel anderen  Interessenten angeboten haben soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach neuester Madison-Darstellung soll nun doch  ein von Temmerman unterzeichneter Kooperationsvertrag existieren, womit man der  früheren Darstellung, Temmerman habe nie einen Vertrag unterschrieben, selbst  widerspricht. Allerdings fällt auch ein Widerspruch in Temmerman’s Darstellung  auf, der angab, diese Verträge nicht unterzeichnet zu haben, da sie unannehmbar  seien. Seltsam auch die Madison-Angabe, keine Jeans hätte ohne vorherige  technische Abnahme gepasst und die gesamte Ware wäre “passformtechnisch”  unverkäuflich. Wie ein komplettes Kontingent bereits fertig produzierter Ware  allein durch “technische Abnahme” (also ohne eine weitere Veränderung der Ware)  plötzlich passen kann und warum vorher nicht, scheint äusserst unklar und  logisch nicht plausibel.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine endgültige und vor allem unmissverständliche  Klärung des gesamten Sachverhalts scheint allein durch Angaben der Parteien kaum  möglich zu sein und würde sehr wahrscheinlich lediglich ins Land der  Spekulationen führen. Die Parteien sollten, statt den Weg über öffentliches  Säbelrasseln zu wählen, diese leider etwas verfahren scheinende “Kiste”  einvernehmlich auf einen gangbaren Weg bringen. Die Öffentlichkeit ist eh nicht  in der Lage, Probleme zu lösen, sehr wohl aber, mit den Köpfen zu schütteln und  sich Namen und Zusammenhänge zu merken. Das schadet am Ende meist allen  Beteiligten.</p>
<p>© 14.06.2010 Norbert Warnke für <a href="http://mlm-network.biz/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=905&amp;Itemid=1">mlm-network.biz</a></p>
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		<title>Madison: Vorwürfe gegen Patrick Temmerman</title>
		<link>http://nowa.de/fachartikel/aus-der-branche/madison-vorwurfe-gegen-patrick-temmerman/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 11:41:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einer Pressemitteilung vom 04. Juni 2010, die wortgleich mit einer an Madison-Vertriebspartner gerichteten Mitteilung ist, erhebt die Fashion-Manufactur-MD GmbH schwere Vorwürfe gegen Patrick Temmerman. So sei Temmerman unter Anderem nicht dazu berechtigt, Jeansmode unter dem Label “Play” anzubieten. Das Label sei vielmehr für Madison entworfen worden und urheberrechtlich geschützt. Eine Zustimmung der Fashion-Manufactur-MD GmbH liegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2010/06/temmerman1501.jpg" alt="" width="150" height="130" />In einer Pressemitteilung vom 04. Juni 2010, die wortgleich mit einer an  Madison-Vertriebspartner gerichteten Mitteilung ist, erhebt die  Fashion-Manufactur-MD GmbH schwere Vorwürfe gegen Patrick Temmerman. So sei  Temmerman unter Anderem nicht dazu berechtigt, Jeansmode unter dem Label “Play”  anzubieten. Das Label sei vielmehr für Madison entworfen worden und  urheberrechtlich geschützt. Eine Zustimmung der  Fashion-Manufactur-MD GmbH liegt nach Angaben der Mitteilung nicht vor,  jeglicher Vertrieb von Produkten unter dem Label“Play” oder sonstiger Marken  des Unternehmens sowie Verwendung des Zeichens “Madison” sei rechtswidrig<span id="more-1099"></span>.</p>
<p style="text-align: justify;">Der gleichen Meldung zufolge sei Patrick  Temmerman nie Vertriebspartner des Unternehmen gewesen, da er nie einen Vertrag  gezeichnet haben soll. Temmerman soll demzufolge nie berechtigt gewesen sein,  Waren des Unternehmens zu vertreiben oder Vertriebspartner anzuwerben. Es soll  über einen längeren Zeitraum Vertragsverhandlungen gegeben haben, die jedoch  aufgrund des Verhaltens Temmerman’s gescheitert sein sollen. Insgesamt sieht das  Unternehmen sowie Urheberrechtsverletzungen als auch strafrechtlich relevante  Tatbestände und gibt an, dass die Einleitung eines Strafverfahrens vorbereitet  würde.</p>
<p style="text-align: justify;">In einer inzwischen von ihm selbst  veröffentlichten Erklärung äussert sich Patrick Temmerman schwer enttäuscht von  vollmundigen Versprechungen des Unternehmens (Fashion-Manufactur MD GmbH), das  jedoch für ein solches Vertriebsprojekt über einen völlig unzureichenden  finanziellen Background verfügen soll, was ihn an FE.N erinnere. Am Freitag  hatte die Fashion-Manufactur-MD GmbH (Madison) schwere Vorwürfe gegen Temmerman  erhoben (wir berichteten).</p>
<p style="text-align: justify;">So heisst es, bereits produzierte Ware konnte  nicht bezahlt werden und sei schliesslich von Temmerman mit einem hohen  sechstelligen Betrag verauslagt und entgegengenommen worden. Statt jedoch  endlich mit dem Vertrieb zu beginnen, seien weitere Hürden aufgetaucht. So sei  von einem Jeansvertrieb nicht mehr die Rede gewesen, sondern von Oberbekleidung  und Accecoires. Knebelverträge, Einschränkungen im Vertrieb und Sperrung der  schon bereitliegenden und bezahlten Ware folgten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die besagten Verträge schildert Patrick Temmerman  als unannehmbar, weshalb er auch keinen derselben unterzeichnet hat. Nach den  Bedingungen dieser Verträge (Verträge sind im Wortlaut bekannt) hätte er selbst,  obwohl Produktion, Vertriebsstrukturen und Geld mit eingebracht, weder  ausreichende Rechte noch annehmbare Gewinne zu erwarten. Temmerman hätte jedoch  weitere kostspielige Verpflichtungen eingehen müssen, während die Gegenseite,  ohne selbst nennenswert etwas mit eingebracht zu haben, umfangreiche Rechte und  Gewinne für sich reserviert hätte. Aus diesen Gründen sei eine weitere  Zusammenarbeit auch nicht mehr zu vertreten und es zur Trennung gekommen. Was  bleibt, sei ein grösseres und von Patrick Temmerman selbst vorfinanziertes  Warenkontingent unter einem markenrechtlich noch nicht eingetragenen Label.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Angaben Temmerman’s versucht die  Fashion-Manufactur MD GmbH bereits seit 1 1/2 Jahren vergeblich, einen Vertrieb  aufzubauen und scheitert immer vor allem daran, dass weder Geld noch  nennenswerte Warenbestände zur Verfügung stehen, demzufolge auch keine noch so  gute Vertriebsorganisation in der Lage wäre, Umsätze zu generieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Erklärung von Patrick Temmerman im originalen  Wortlauf finden Sie unter <strong><a href="http://mlm-network.biz/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=893&amp;Itemid=1">mlm-network.biz/…</a></strong></p>
<p>© 06.2010 by Norbert Warnke für mlm-network.biz</p>
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		<title>Abmahnung per eMail</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 22:55:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (312 O 142/09) sind Abmahnungen auch per eMail möglich und gelten auch dann als zugegangen, wenn etwa durch Spamfilter oder Firewall die eMail den Abgemahnten nicht erreicht hat. Das Risiko eines Verlustes liegt nach Auffassung des Gerichts allein beim Abgemahnten. Ob Urteil oder nicht, es sollte so oder so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft" title="Abmahnung auch per eMail" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2010/02/monirecht.jpg" alt="" width="150" height="122" />Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (312 O 142/09) sind Abmahnungen auch per eMail möglich und gelten auch dann als zugegangen, wenn etwa durch Spamfilter oder Firewall die eMail den Abgemahnten nicht erreicht hat. Das Risiko eines Verlustes liegt nach Auffassung des Gerichts allein beim Abgemahnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob Urteil oder nicht, es sollte so oder so jeder Empfänger einer Abmahnung per eMail diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch ohne dieses Urteil wäre die Alternative nach Fristverstreichung möglicherweise die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung nebst Klageeinreichung<span id="more-1061"></span>, was in jedem Fall zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Für die Einreichung einer Klage ist eine vorherige Abmahnung nicht zwingend erforderlich, so dass es auch nicht darauf ankäme, diese erhalten zu haben oder nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Rolle spielt das Urteil allerdings hinsichtlich der Verpflichtung, dem Abmahner die Kosten der Abmahnung zu ersetzen. So wird die Nichtbeachtung einer durch eMail zugestellten Abmahnung nach diesem Urteil in jedem Fall teurer, vorausgesetzt die Abmahnung ist rechtmässig ergangen. Rechtspflichten oder Ansprüche selbst berührt das Urteil hingegen nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen und auf Rechtmässigkeit überprüft werden. Meist ist es besser, darauf zu reagieren und im Ernstfall empfiehlt sich schon wegen meist knapper Fristen eine umgehende rechtliche Beratung.</p>
<p>© 02.2010 Norbert Warnke für mlm-network.biz</p>
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		<title>Verbraucherrechte bei Social Networks</title>
		<link>http://nowa.de/artikel/verschiedenes/verbraucherrechte-bei-social-networks/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Jul 2009 12:41:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Warnke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[social network]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit Januar 2009 läuft unter finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mit dem Ziel der Verbraucheraufklärung und Bekämpfung von Rechts- und Datenmissbrauch durch Anbieter von Onlinemedien. Die bessere Information soll den Verbraucher dazu befähigen, sich im Internet möglichst sicher bewegen zu können. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://nowa.de/wp-content/uploads/2009/07/onlinerecht1.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-805" title="onlinerecht1" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2009/07/onlinerecht1.jpg" alt="" width="150" height="130" /></a>Seit Januar 2009 läuft unter finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mit dem Ziel der Verbraucheraufklärung und Bekämpfung von Rechts- und Datenmissbrauch durch Anbieter von Onlinemedien. Die bessere Information soll den Verbraucher dazu befähigen, sich im Internet möglichst sicher bewegen zu können. Für die Förderung des Projekts durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen.</p>
<p>Etwa zwei Drittel der deutschen Bevölkerung nutzen bereits heute mehr oder weniger regelmässig das Internet. Suchmaschinen, Maildienste, Onlineshops, Auktionsplattformen und Nachschlagewerke gehören längst zum täglichen Leben sehr vieler Menschen und für nicht wenige kaum noch verzichtbar. <span id="more-802"></span>Virtuelle Lebensräume wie Social Networks, Weblogs, Communities, Foren, Instant Messenger und Spielportale spielen auch im gesellschaftlichen Lebens eine immer grössere Rolle und sind damit oft beinahe genau so real wie der tägliche Einkauf, der Schwatz im Treppenhaus oder der Gang zum Friseur. Überwiegend leider noch stark unterschätzt, können in der digitalen Welt jedoch auch sehr reale Fallstricke, Risiken und echte Gefahren mit direkten Auswirkungen auch auf das reale Leben auf zu unbedarfte Nutzer lauern.</p>
<p>Probleme können bei der Nutzung von Diensten in rechtlicher Hinsicht auftreten. Konkrete Gefahren können beispielsweise durch Datenmissbrauch, so genannten Identitätsdiebstahl, Cybermobbing, Hackerangriffe, Viren und andere Schadprogramme sowie kriminelle Geschäfte äusserst unangenehme Formen annehmen. Leichtfertiger und allzu sorgloser Umgang mit digitalen Medien kann sich mitunter bitter rächen. Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries äusserte zu diesem Thema: &#8220;Mit dem Internet ist ein neuer Raum der Freiheit entstanden. Die grössten Vorteile des Netzes begründen jedoch zugleich seine grössten Gefahren.&#8221;.</p>
<p>Die Initiative des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) beabsichtigt einmal die Sensibilisierung des Verbrauchers für die leider allgemein noch sehr stark unterschätzte Problematik und wird auch von konkreten Aktionen begleitet werden. Beispielsweise werden Internetangebote rechtlich überprüft und nötigenfalls Unterlassungsklagen gegen die Anbieter angestrengt. Seit einigen Tagen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband nun gegen Geschäftsbedingungen von Sozialen Netzwerken vor. Nutzungsbedingungen und Einstellmöglichkeiten verschiedener Social Networks werden näher unter die Lupe genommen und gegen mehrere solcher Plattformen wie MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing.com leitete der VZBV bereits Unterlassungsverfahren ein. Verbandsvorstand Gerd Billen: „Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen“.</p>
<p>Kritisiert werden vor allem Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Betreibern weitgehende Rechte zu Lasten der Benutzer einräumen. Insbesondere geht es hierbei um Regelungen zur Verwendung und Verarbeitung der Nutzerdaten, die in einigen Fällen über den Zweck weit hinaus gehen. Ein grosses Problem stellt auch die Überforderung der Nutzer mit unübersichtlichen Geschäftsbedingungen und Nutzungsregeln dar, die von den meisten Usern mit einem bequemen Klick akzeptiert werden, ohne zuvor gelesen worden zu sein, geschweige denn, dass man sich inhaltlich mit diesen Regeln auseinandergesetzt hätte. So können Anbieter beispielsweise Verhaltensdaten von Nutzern ohne deren Wissen erheben und auswerten, aber auch Daten Dritten zugänglich machen. Hier fordert der Verband mehr Klarheit und schon bei der Anmeldung klar erkennbare und einfache Möglichkeiten für den Nutzer, selbst über die Verwendung seiner Daten bestimmen zu können. Daten sollen ohne Einwilligung der Nutzer nicht verwendet werden können.</p>
<p>Ein weiterer sensibler Punkt sind die Urheberrechte beispielsweise für eingestellte Beiträge und teilweise private Fotos, die nach verschiedenen Nutzungsbedingungen ohne weitere Rückfrage durchaus auch in Zeitungen oder anderen Medien veröffentlicht werden könnten. Hier treten die Verbraucherverbände für eine Definition dringend nötiger Mindeststandards ein.</p>
<p>Wie aktuell und wichtig diese Problematik tatsächlich ist, zeigen die Mitgliederzahlen einiger grösserer Sozialer Netzwerke. Viele Millionen Menschen weltweit sind Mitglied eines oder mehrerer Social Networks. Weltmarktführer facebook.com zählt weltweit über 200 Millionen Nutzer, davon allein in Deutschland 3,25 Millionen; bei wer-kennt-wen.de sind laut Betreiber zur Zeit etwa 6,5 Millionen Nutzer angemeldet; bei lokalisten.de über 3 Millionen Nutzer; xing.com redet von etwa 2,7 Millionen Mitgliedern in Deutschland.</p>
<p>© 07.2009 by <a href="http://www.berlin-region.com" target="_blank">Norbert Warnke</a></p>
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		<title>Die Meinungsfreiheit hat Grenzen</title>
		<link>http://nowa.de/artikel/verschiedenes/die-meinungsfreiheit-hat-grenzen/</link>
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		<pubDate>Sat, 11 Oct 2008 21:48:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Warnke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[verleumdung]]></category>

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		<description><![CDATA[Besonders im Internet verwechseln manche User verschiedene Verhaltensweisen und Aktionen leider immer wieder mit Meinungsfreiheit. Einige Paragrafen des Strafgesetzbuchs zeigen jedoch deutlich, dass es durchaus Grenzen gibt, deren Überschreitung bedeutet, dass es sich um klare Straftaten handelt, die mit Geldstrafe oder bis zu mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden können, in jedem Fall aber einen zivilrechtlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a href="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/10/halt.png"><img class="alignleft size-medium wp-image-646" title="halt" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/10/halt.png" alt="" width="120" height="120" /></a>Besonders im Internet verwechseln manche User verschiedene Verhaltensweisen und Aktionen leider immer wieder mit Meinungsfreiheit. Einige Paragrafen des Strafgesetzbuchs zeigen jedoch deutlich, dass es durchaus Grenzen gibt, deren Überschreitung bedeutet, dass es sich um klare Straftaten handelt, die mit Geldstrafe oder bis zu mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden können, in jedem Fall aber einen zivilrechtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch begründen.<span id="more-645"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Artikel 1 des Grundgesetzes (&#8220;Die Würde des Menschen ist unantastbar&#8221;) steht über allen nachfolgenden und damit nachrangigen Rechten wie z. B. dem auf freie Meinungsäusserung, die genau dort endet, wo die Würde und Ehre eines Anderen verletzt wird. Darunter fällt auch die deutliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Artikel 2, der die Grenze dieses Rechts dort festschreibt, wo Rechte Dritter beeinträchtigt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Strafgesetz hält gleich mehrere Paragraphen bereit</p>
<p style="text-align: justify;">§ 164 (Falsche Verdächtigung)<br />
Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p style="text-align: justify;">§ 185 (Beleidigung)<br />
Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Die Äußerung ist nur dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit strafbar, wenn es sich um Formalbeleidigungen – insbesondere klassische Schimpfworte – oder um eine Schmähkritik handelt.</p>
<p style="text-align: justify;">§ 186 (Üble Nachrede)<br />
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p style="text-align: justify;">§ 187 (Verleumdung)<br />
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p style="text-align: justify;">§ 238 (Nachstellung)<br />
Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht; unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht; unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen; ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder eine andere vergleichbare Handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p style="text-align: justify;">Das sind alles Dinge, die nicht mehr durch Meinungsfreiheit abgedeckt werden, sondern klar und gesetzlich verboten sind, weil hier die persönlichen Rechte anderer Menschen beeinträchtigt werden. Immer bei den Rechten Anderer hört die eigene Freiheit auf. Wer Andere beleidigt oder ihm Taten unterstellt, die dieser nicht begangen hat oder ihn verächtlich macht, um ihm vorsätzlich und bewusst zu schaden, überschreitet damit die Grenzen der Meinungsfreiheit deutlich, macht sich somit strafbar und kann somit neben strafrechtlicher Verfolgung auch zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Mitunter werden mit den bereits erwähnten Tatbeständen weitere Auswirkungen wirksam, die konkrete Schäden zur Folge haben. Hier kann zu einer Bestrafung noch ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld hinzukommen.</p>
<p style="text-align: justify;">§ 223 (Körperverletzung)<br />
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das bedeutet, fortgesetzte Handlungen oder Nachstellungen über längere Zeit können bei Opfern auch gesundheitliche Schäden hervorrufen. Das bedeutet, dass noch der ebenfalls strafbare Tatbestand der Körperverletzung hinzukommen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">§ 240 (Nötigung)<br />
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist strafbar.</p>
<p style="text-align: justify;">In mancher Menschen Köpfe scheint das Unrechtsbewusstsein leider recht verkümmert zu sein. Andere wissen es genau, wie sehr sie im Unrecht sind und agieren deshalb bewusst anonym, weil sie sonst Strafen und Klagen befürchten müssten, und dies völlig zu recht. Vorsicht ist immer geboten, wenn es darum geht, von anonym auftretenden Personen zu Aussagen oder Handlungen angestiftet zu werden. Hier besteht die grosse Gefahr, sich selbst strafbar zu machen und hohe Kosten zu riskieren.</p>
<p style="text-align: justify;">© 10.2008 by <a href="http://www.nowa.biz" target="_blank">Norbert Warnke</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Recht und Geschäft</title>
		<link>http://nowa.de/fachartikel/rechtliches/recht-und-geschaft/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 19:12:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Warnke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesgeschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein leider immer wieder vernachlässigter Aspekt unseres Geschäfts ist die rechtliche Seite der Geschäftstätigkeit. Durch die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ändern sich einige Dinge grundlegend, denn wir werden vom Verbraucher zum Händler und dies ändert viele Dinge, deren sich Einsteiger meist nicht bewusst sind und über die sie sich nicht selten nicht genügend informieren und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a href="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/07/waage1.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-120" src="http://nowa.de/wp-content/uploads/2008/07/waage1.jpg?w=130" alt="" width="130" height="119" /></a>Ein leider immer wieder vernachlässigter Aspekt unseres Geschäfts ist die rechtliche Seite der Geschäftstätigkeit. Durch die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ändern sich einige Dinge grundlegend, denn wir werden vom Verbraucher zum Händler und dies ändert viele Dinge, deren sich Einsteiger meist nicht bewusst sind und über die sie sich nicht selten nicht genügend informieren und oft auch nicht genügend aufgeklärt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der erste Punkt ist bereits der Verbraucherschutz, der für Unternehmer komplett wegfällt, da Unternehmer nun einmal rechtlich nicht den besonderen Schutz geniessen wie Verbraucher. <span id="more-125"></span>Im Umkehrschluss gilt aber noch die andere Seite der gleichen Medaille, nämlich dass ab jetzt wir als Unternehmer und Händler direkt mit Verbrauchern arbeiten, die uns gegenüber Rechte aus dem Verbraucherschutz haben, die wir nun einmal kennen sollten und die auch gewisse Informationspflichten beinhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">So sind wir als Unternehmer dazu gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden über bestimmte Rechte im Vorfeld zu informieren, wie es z. B. das Recht auf Widerruf bzw. Rückgabe der Ware umfasst, soweit diese über Homeparties, Internet oder Haustürgeschäfte abgegeben wird. Dieses Recht beginnt für den Verbraucher mit dem Zeitpunkt, zu dem er durch den Händler darüber informiert worden ist, denn zu dieser Information ist der Händler bzw. Verkäufer gesetzlich verpflichtet.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Händler sind wir auch verpflichtet, unsere Kunden und Interessenten wahrheitsgemäss zu informieren und selbst unsere Werbung unterliegt gesetzlichen (wettbewerbsrechtlichen) Vorgaben. So dürfen wir keinerlei Werbeaussagen treffen, die falsch oder irreführend währen, um uns dadurch Vorteile zu verschaffen. Irreführende Werbung ist gesetzlich verboten und hier sind kostenpflichtige Abmahnungen oder teure Unterlassungsklagen möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Je nach vertriebener Produktgruppe können weitere Vorgaben gelten, so dürfen z. B. über Waren, die rechtlich zu Lebensmitteln oder Kosmetika zählen, keine Aussagen getroffen werden, die sich auf Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, auch nicht indirekt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer daran denkt, von Haus zu Haus zu gehen und bei fremden Menschen klingeln möchte, um ihnen vor Ort etwas anzubieten, der benötigt eine gültige Reisegewerbekarte und muss diese auf Verlangen auch vorzeigen. Dies gilt auch für Besuche bei Gewerbetreibenden in deren Geschäftsräumen ohne vorherige Terminvereinbarung oder auch Werbeaktionen auf öffentlichem Strassenland, für die meist gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Viele Kommunen haben heutzutage finanzielle Probleme und schicken oft zusätzliche Mitarbeiter ihrer Ordnungsämter auf die Strasse, um Verstösse zu finden. Oft sind empfindliche Bussgelder die Folge.</p>
<p style="text-align: justify;">Mal ehrlich; wer wurde von seiner Upline über diese Dinge überhaupt informiert? Welcher Sponsor weiss überhaupt selbst, was genau er alles darf und was nicht?</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtliche Vorgaben sollen jedoch nicht abschrecken, überhaupt etwas zu tun, sondern man sollte sich als Gewerbetreibender ausführlicher damit auseinandersetzen, was man genau darf und was nicht. Unternehmer und Händler stehen Verbrauchern gegenüber in besonderer Verantwortung und haben deshalb eine Reihe besonderer Pflichten zu beachten. Aus der Sicht der Verbraucher ist das auch richtig so, denn wir alle sind schliesslich auch irgendwo Verbraucher und geniessen als solche gegenüber Händlern besondere Schutzrechte, die uns als Verbraucher auch immer sehr angenehm sind. Gewähren wir also unseren Kunden ebenfalls, was wir als Verbraucher von anderen Händlern in Anspruch nehmen. So funktioniert es und alle sind zufrieden.</p>
<p style="text-align: justify;">© 07.2008 by <a href="http://www.nowa.biz" target="_blank">Norbert Warnke</a></p>
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