Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu Verbesserungen beim Kinderschutz durch Änderungen im Vormundschaftsrecht, die heute den Bundesrat passiert haben:
Das neue Gesetz sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Das ist ein großer Schritt für den Kinderschutz. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Familie versagt. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und darum das Sorgerecht verlieren, steht ein Vormund den Kindern zur Seite. Der Vormund trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Kind. >>> Komplette Meldung: Bundesministerium für Justiz
Quelle: BMJ