Die Diskussionen im Vorfeld von Landtagswahlen zeigen immer häufiger, wie stark politische und verfassungsrechtliche Grauzonen unter Druck geraten. Ein aktuelles TV Interview von Sachsens-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) bei Markus Lanz im ZDF hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Darin wies Schulze darauf hin, dass die Landesverfassung keine starre Frist für den ersten Wahlgang des Ministerpräsidenten vorschreibt – ein Ergebnis einer Parlamentsreform aus dem Jahr 2020.
Dies wirft die brisante Frage auf: Droht hier durch ausnutzen selbst geschaffener bzw. veränderter Verfahrensweisen eine methodische Hängepartie, um unliebsame demokratische Mehrheiten zu verhindern?
Das beschriebene Verfahren und seine Lücken
Durch das Streichen der alten Fristen existiert im System theoretisch ein Mechanismus, der das Ende einer alten Regierung entkoppelt:
- Die geschäftsführende Verlängerung: Nach dem Zusammentritt des neuen Parlaments bleibt die bisherige Mannschaft so lange im Amt, bis ein neuer Regierungschef gewählt wird.
- Das Risiko der Blockade: Wenn Parteien, die eine Zusammenarbeit mit der stärksten Kraft (wie der AfD) strikt ausschliessen, keine eigene stabile Mehrheit zustande bringen, könnte die Versuchung gross sein, die Wahl einfach hinauszuzögern.

Der Zeitfaktor als politisches Schutzschild
Das Kernproblem bei solchen Szenarien ist der Faktor Zeit. Zwar betonen Verfassungsrechtler, dass ein Parlament die Pflicht hat, eine Regierung zu wählen, und eine dauerhafte Blockade verfassungswidrig ist.
- Der Weg durch die Instanzen dauert: Bis ein Gericht (wie ein Landesverfassungsgericht) eine Verschleppung stoppt, vergehen Monate oder gar Jahre.
- Fakten werden geschaffen: Die geschäftsführende Regierung regiert in dieser Zeit weiter – oft im Rahmen des sogenannten Versteinerungsprinzips, aber sie bleibt im Amt. Der politische Schaden und die Entfremdung der Wähler sind eingetreten, bevor ein Richterspruch überhaupt greift.
Parallelen aus der Praxis: BSW und der Fall Thüringen
Dass solche Verzögerungen und Eingriffe keine graue Theorie sind, zeigen prägende Beispiele der jüngeren Vergangenheit:
- Das BSW und die Bundestagswahl: Dass monatelang (und teils bis heute) um Neuauszählungen gestritten wird, während eine Partei extrem knapp und bei bereits belegten Fehlern an der 5-Prozent-Hürde scheiterte, zeigt nicht nur die Trägheit von Prüfinstanzen, sondern den Unwillen jener Parteien, die bislang immer mehrheitlich gegen die Neuauszählung gestimmt hatten. Selbst wenn spätere Korrekturen eventuell Fehler aufdecken würden, läuft die Legislaturperiode weiter. Die Konsequenz für betroffene Klein- oder Neueinsteigerparteien ist fatal: Ressourcen fehlen, Wähler wandern ab (etwa zur Linkspartei), und der politische Schaden ist irreparabel.
- Der Präzedenzfall Thüringen: Als im Jahr 2020 eine demokratische Ministerpräsidentenwahl im Erfurter Landtag im Nachhinein durch die damalige Bundeskanzlerin Merkel massiv politisch unter Druck gesetzt und rückgängig gemacht wurde, zeigte sich ebenfalls, dass politische Interventionen von oben Fakten schaffen können, die das Vertrauen in faire Wahlen nachhaltig beschädigen. Mittlerweile ist Merkel’s Intervention als verfassungswidrig erkannt und gerichtlich gerügt worden, geändert hat dies allerdings nichts.
Dies sind allerdings nur zwei von einer Reihe weiterer Beispiele, in denen zuerst durch hinterher als falsch bis verfassungsfeindlich eingestufte Handlungen, Fakten geschaffen wurden, die später nach erkennen des Fehlers nicht mehr rückgängig gemacht werden konnten. Allerdings hat es immer auch gezeigt, dass Fakten schaffen funktioniert und spätere Urteile dagegen keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen. Die Ziele wurden erreicht und genau das wollte man auch.
Fazit
Wenn etablierte Strukturen rechtliche Lücken oder die enorme Langsamkeit von Gerichtsverfahren nutzen, um unliebsame demokratische Prozesse zu umgehen, kann dadurch das Fundament des Rechtsstaates beschädigt werden. Ein Stillstand, der womöglichüber Jahre hinweg den Wählerauftrag in eine Warteschleife schickt, ist mit einem intakten Demokratieverständnis kaum vereinbar.
Hier wird ein durchaus bereits konkret vorbereitetes und angekündigtes Verfahren angesprochen, das bei entsprechender Anwendung mit Demokratie nicht viel zu tun hätte, aber offenbar von allen Parteien des Landtags, mit Ausnahme der AfD mitgetragen werden könnte.
Man kann nur hoffen, dass die Befürchtungen nicht eintreffen oder umgesetzt werden. Doch wenn es so eintrifft, wie es beschrieben und befürchtet wurde, dürfte unmissverständlich klar sein, aus welcher Richtung die Gefährdung der Demokratie tatsächlichgeplant und dann auch umgesetzt wurde. Ob man das dann im Ergebnis für eine Art ‚Staatsstreich auf Länderebene‘ halten kann, müssten im Falle eines Falles dann Juristen klären.
Illustrationen sind mit Hilfe von KI erstellt wurden