Oktober 21, 2025

2 -Gedanken zu “Werbung kann strafbar sein!

  1. Hausdurchsuchung und U-Haft (Polizeigewahrsam) wegen Werbung mit Vorher-Nachher-Preisen mit anschließender Verurteilung:

    Auch ein durchgestrichener „statt“ – Preis könnte mit etwas Phantasie „unwahr“ und somit strafbar nach § 16 UWG (§ 4 UWG alte Fassung) sein. ich wurde zu 240 Tagessätzen verurteilt, weil ich es zunächst nicht geschafft habe, das Amtsgericht von der Nichtstrafbarkeit zu überzeugen. Auch das Landgericht im Berufungsverfahren hatte zunächst kein Einsehen. Erst als man gesehen hat, dass der neue Kommentar 2007 und 2008 (Bornkamm) von OBJEKTIV unwahren Werbeangaben spricht, und ein Statt-Preis heutzutage mehrdeutig ist (UVP, ehemalige UVP, früherer Preis, Preis woanders usw) ist es nicht strafbar. Ermittlungsverfahren gegen AXEL SPRINGER, GOOGLE, EBAY, MANN MOBILIA, P & C, SEGMÜLLER, BILDZEITUNG, KAUFHOF, KARSTADT, QUELLE, WMF, SCHLECKER, ROSSMANN uvm. wurden alle eingestellt, was auch jeweils von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt wurde. Zu 90% wird auf den Privatklageweg verwiesen, da es sich um ein Antragsdelikt handelt.
    Es scheint, dass es die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach jahrelangen Bemühungen nicht geschafft hat, Kaufleute wegen angeblicher Mondpreiswerbung hinter Gitter zu bringen.
    Der Phantasie in der Anwendung dieses Gummiparagrafen wären keine Grenzen gesetzt. Zum Glück bleibt § 16 UWG ein Schattenparagraf.

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