Formen der Selbständigkeit

Zuerst stellt sich die Frage nach dem Ziel. Streben Sie einen zusätzlichen Nebenverdienst an oder möchten Sie im Network Marketing eine Existenz aufbauen? Sie können Ihre Selbständigkeit also sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich anlegen.

Sofort hauptberuflich zu starten, ist allenfalls bedingt empfehlenswert, denn obwohl es Förderungsmöglichkeiten durch die Arbeitsagenturen gibt, decken diese nur die Sozialversicherung, nicht den Lebensunterhalt. Sie müssen also von Anfang an von Ihrem Gewerbe leben können, hier müssen Sie sich aber von Anfang an sicher sein, dass Sie das auch schaffen und stehen natürlich auch entsprechend unter Leistungsdruck. Weitere Förderungen gibt es nämlich nicht, auch keine Weiterzahlung von Arbeitslosenunterstützung. Um hier eine Förderung zu erhalten, brauchen Sie einen schlüssigen Businessplan und müssen diesen auch dem Sachbearbeiter erklären können. Nicht jede Arbeitsagentur bzw. Sachbearbeiter erkennt eine Tätigkeit im Network Marketing als förderungsfähig an.

Der bessere und sicherere Weg ist auch bei einer angestrebten hauptberuflichen Tätigkeit; starten Sie nebenberuflich und wechseln Sie erst dann zum Hauptberuf, wenn Sie bereits mehr als 3 Monate (besser 6 oder mehr Monate) in Folge von Ihrem Geschäft leben können. Die grösste Sicherheit haben Sie, wenn Ihr Lebensunterhalt bereits anderweitig (Arbeitsstelle, Rente…)  abgesichert ist. Hier besteht auch der geringste Leistungs- bzw. Erfolgsdruck und Sie arbeiten weitaus freier.

Auch für Arbeitslose ist die nebenberufliche Selbständigkeit der weitaus reellere Weg, denn die Unterstützung wird weiter gezahlt und Sie sind weiter kranken- und rentenversichert über die Arbeitsagentur. Sie müssen allerdings monatlich Gewinne belegen, denn Sie dürfen nur einen bestimmten Satz hinzuverdienen. Durch rechnerische Kosten werden Sie in der ersten Zeit aber fast immer höhere Ausgaben als Einnahmen haben (man kann ja als Gewerbetreibende/r einiges als Kosten geltend machen: Fahrkosten, Benzin, Teil der Telefonrechnung, Schreibwaren, Bürobedarf, Fachzeitschriften, Portokosten, Vorführprodukte, Werbematerial…), so dass die reinen Gewinne (Einnamen minus Ausgaben) gering ausfallen werden. Mit Steigerung der Gewinne nimmt das Arbeitslosengeld ab, so dass es keine Einbrüche oder Risiken geben dürfte. Anmelden müssen Sie die Tätigkeit jedoch in jedem Fall Ihrer Arbeitsagentur.

Gewerbeanmeldung: Nicht wenige Networker nutzen nur für sich und ihre Familie die günstigeren Einkaufspreise oder bestellen für einen kleinen Kreis (Verwandte und Freunde) mit. Dafür braucht man kein Gewerbe, denn Gewerbe ist „eine auf Dauer ausgerichtete selbständige Tätigkeit mit Absicht der Gewinnerzielung“. Ein Gewerbe muss man also dann anmelden, wenn man dieser Definition nahekommt oder wenn man regelmässig Waren mit Gewinn weiterverkauft, also gewerbsmässig Handel betreibt. Genaue Auskünfte gibt es bei den Gewerbeämtern, denn es gibt regionale Unterschiede in der Handhabung.

© 2007 by Norbert Warnke

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