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Verträge nicht schnell, sondern gut überlegt eingehen!

Verträge aller Art solte man sich grundsätzlich und immer in Ruhe durchlesen. Bei unverständlichen Ausführungen am Besten mit dem Vertragspartner den Vertrag Punkt für Punkt durchgehen, wie die Auslegung zu verstehen ist. Sind Aspekte und Auslegungen unakzeptabel oder gefallen nicht, bleibt nur die Möglichkeit, den Vertrag nicht einzugehen, denn einmal unterschrieben hat man sich mit allen Punkten schriftlich und verbindlich einverstanden erklärt. Deshalb sollten Verträge grundsätzlich erst dann unterschrieben werden, wenn Beide Partner vollends zufrieden sind. Es bringt nichts, Verträge zu unterschreiben, die später zu Problemen führen können und es bringt später auch nichts, sich darauf zu berufen, die Punkte nicht gekannt zu haben. Weiterlesen