Die Arbeit mit Vergleichslisten zwischen bekannten Markenparfums und ähnlichen Düften anderer Anbieter ist sowohl markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich nicht zulässig und kann für den Anwender sehr teuer werden. Bereits vor Jahren gab es immer wieder viele Fälle, in denen Vertriebspartner von Kosmetik- und Parfumanbietern nach Nutzung solcher Vergleichslisten durch Anwälte von Markeninhabern abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. In einigen Fällen kam es auch zu so genannten einstweiligen Verfügungen und in nahezu allen Fällen waren vierstellige, in Einzelfällen sogar fünfstellige Kosten zu tragen. Weiterlesen »

Nicht jeder, der gern mit dem mahnenden Finger auf andere weist, ist selbst so untadelig in der eigenen Arbeitsweise, wie er Interessenten gern vermitteln würde. Oft versteckt sich hinter den Vorwürfen gegen Dritte leider nur die Ablenkung von eigenen Unzulänglichkeiten und teilweise recht merkwürdigen Werbe- und Arbeitsmethoden. Wer Mitbewerber systematisch negativ darstellt, hat meist selbst einiges zu verbergen und nicht selten sind die Vorwürfe gegen unliebsame Konkurrenten einerseits falsch und andererseits auch gefährlich nahe an so genanntem unlauteren Wettbewerb angesiedelt. Schmähkritik gegen Mitbewerber ist gesetzlich nämlich ausdrücklich verboten.
Domains mit guten Namen sind als besonders effektiv bekannt, wenn es darum geht, im Internet gefunden zu werden. Allerdings bergen auch Domainnamen verschiedene Risiken, die teilweise relativ unbekannt sind. Begehrt sind vor allem Domainnamen, die den Inhalt auf den ersten Blick erkennbar machen und diese enthalten nicht selten geschützte Markennamen, sind rechtlich also durch den Markenrechtsinhaber genehmigungspflichtig.
Informationschaos trotz international klarer Linie




