Die Arbeit mit Vergleichslisten zwischen bekannten Markenparfums und ähnlichen Düften anderer Anbieter ist sowohl markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich nicht zulässig und kann für den Anwender sehr teuer werden. Bereits vor Jahren gab es immer wieder viele Fälle, in denen Vertriebspartner von Kosmetik- und Parfumanbietern nach Nutzung solcher Vergleichslisten durch Anwälte von Markeninhabern abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. In einigen Fällen kam es auch zu so genannten einstweiligen Verfügungen und in nahezu allen Fällen waren vierstellige, in Einzelfällen sogar fünfstellige Kosten zu tragen. Weiterlesen »

Domains mit guten Namen sind als besonders effektiv bekannt, wenn es darum geht, im Internet gefunden zu werden. Allerdings bergen auch Domainnamen verschiedene Risiken, die teilweise relativ unbekannt sind. Begehrt sind vor allem Domainnamen, die den Inhalt auf den ersten Blick erkennbar machen und diese enthalten nicht selten geschützte Markennamen, sind rechtlich also durch den Markenrechtsinhaber genehmigungspflichtig.
Eine aktuelle Meldung auf der Webseite einer Anwaltskanzlei sorgt seit gestern für Unsicherheit. Demnach gelten Kundenadressen als Geschäftsgeheimnisse und ein aus einem Unternehmen ausgeschiedener Mitarbeiter ist nach einem Urteil des OLG Köln vom 05.02.2010 (Az. 6 U 136/09) wegen der Mitnahme von Daten und Kundenadressen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts gehören die Daten dem Unternehmen und die Mitnahme der Daten durch den ausgeschiedenen Mitarbeiter sei unzulässig. Hier sollte man jedoch genauer hinschauen! 

