Die Arbeit mit Vergleichslisten zwischen bekannten Markenparfums und ähnlichen Düften anderer Anbieter ist sowohl markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich nicht zulässig und kann für den Anwender sehr teuer werden. Bereits vor Jahren gab es immer wieder viele Fälle, in denen Vertriebspartner von Kosmetik- und Parfumanbietern nach Nutzung solcher Vergleichslisten durch Anwälte von Markeninhabern abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. In einigen Fällen kam es auch zu so genannten einstweiligen Verfügungen und in nahezu allen Fällen waren vierstellige, in Einzelfällen sogar fünfstellige Kosten zu tragen. Weiterlesen »

Nicht jeder, der gern mit dem mahnenden Finger auf andere weist, ist selbst so untadelig in der eigenen Arbeitsweise, wie er Interessenten gern vermitteln würde. Oft versteckt sich hinter den Vorwürfen gegen Dritte leider nur die Ablenkung von eigenen Unzulänglichkeiten und teilweise recht merkwürdigen Werbe- und Arbeitsmethoden. Wer Mitbewerber systematisch negativ darstellt, hat meist selbst einiges zu verbergen und nicht selten sind die Vorwürfe gegen unliebsame Konkurrenten einerseits falsch und andererseits auch gefährlich nahe an so genanntem unlauteren Wettbewerb angesiedelt. Schmähkritik gegen Mitbewerber ist gesetzlich nämlich ausdrücklich verboten.
Domains mit guten Namen sind als besonders effektiv bekannt, wenn es darum geht, im Internet gefunden zu werden. Allerdings bergen auch Domainnamen verschiedene Risiken, die teilweise relativ unbekannt sind. Begehrt sind vor allem Domainnamen, die den Inhalt auf den ersten Blick erkennbar machen und diese enthalten nicht selten geschützte Markennamen, sind rechtlich also durch den Markenrechtsinhaber genehmigungspflichtig.
Zum 1. Januar 2011 hat Talk Fusion den Markt in Deutschland eröffnet und bietet neben weiteren Produkten wieder einmal die bereits mehrfach im MLM-Vertrieb vergeblich zu etablieren versuchten Videomails an. Neben den erwähnten Videomails wird Talk Fusion unter Anderem auch Video- Autoresponder, Videokonferenzen, Life Broadcasting bereit halten. Als Zielgruppe werden sowohl Geschäftsleute und Firmen, aber auch Otto Normalverbraucher genannt.
Eine aktuelle Meldung auf der Webseite einer Anwaltskanzlei sorgt seit gestern für Unsicherheit. Demnach gelten Kundenadressen als Geschäftsgeheimnisse und ein aus einem Unternehmen ausgeschiedener Mitarbeiter ist nach einem Urteil des OLG Köln vom 05.02.2010 (Az. 6 U 136/09) wegen der Mitnahme von Daten und Kundenadressen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts gehören die Daten dem Unternehmen und die Mitnahme der Daten durch den ausgeschiedenen Mitarbeiter sei unzulässig. Hier sollte man jedoch genauer hinschauen!
Immer wieder versuchen Menschen eine Karriere im Network Marketing aufzubauen, ohne sich in irgendeiner Form enagieren zu müssen. Versuche, durch werben weniger Partner eine Lawine ins Rollen zu bringen, die sich dann selbsttätig vermehrt und schnellen Reichtum ohne Arbeit bringen soll, sind nicht neu. Absolut unverständlich ist jedoch, wenn es tatsächlich gelingt, Strukturen mit Umsatz aufzubauen, innerhalb kurzer Zeit hohe Bonusstufen zu erreichen und nur noch einen geringen Eigenumsatz bringen zu müssen, um in die Gewinnzone zu kommen, dies aber dennoch nicht zu tun.
Die erfolgreichste Zeit ist in jedem Jahr das letzte Drittel eines Jahres. Die Urlaubszeit ist vorbei, die meisten Menschen von Ihren Reisen wieder zurück und die kühlere Jahreszeit steht bevor. Der Sommer hat sich weitgehend verabschiedet und der Konsum steigt wieder an. Erste Geschäfte bieten schon wieder Weihnachtsartikel in ihren Auslagen, Menschen benötigen wärmere Kleidung und werden auch allgemein wieder etwas konsumfreudiger. Andere haben aus dem Urlaub noch ein Loch in der Kasse und denken mehr als sonst an einen möglichen Nebenverdienst.
Der News- und Infoblog
Nach diversen Berichten häufen sich gerade in der letzten Zeit anwaltliche Abmahnungen gegen Networker, die sich in diversen Internetforen negativ über Mitbewerber äussern. Leider hat sich in verschiedenen Foren schon seit längerer Zeit die Unsitte eingebürgert, das eigene Geschäft in besserem Licht erscheinen zu lassen, indem man Mitbewerberunternehmen unangemessen kritisiert. Einige Personen treten dabei regelrechte Schlammschlachten los und Andere lassen sich gern auch mal dazu hinreissen, ungeachtet der drohenden Repressalien mit einzustimmen.
Sowohl das Preis- Leistungsverhältnis als auch die Qualität wird bei Produkten aus Direktvertrieb bzw. Network Marketing nicht selten hinterfragt. Millionen zufriedener Kunden sind für Kritiker meist kein Indikator für den Wert eines Produkts und oftmals wird zu dem Vorwurf unzureichender Qualität auch die Preisgestaltung extrem negativ dargestellt. Breite Produktuntersuchungen berücksichtigen meist keine Direktvertriebsprodukte, so dass Vergleiche schwierig sind.